Kennzeichnung von KI ab 2. August Das sollten Betriebe jetzt wissen
Künstliche Intelligenz ist längst Teil des touristischen Alltags. Texte werden mit KI erstellt, Bilder bearbeitet oder generiert und manche Betriebe setzen bereits Chatbots oder andere KI-gestützte Anwendungen ein.
Der EU AI Act ist die erste umfassende Verordnung zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Europäischen Union. Er umfasst zahlreiche Regelungen – von Anforderungen an KI-Systeme bis hin zu Pflichten für Unternehmen.
Schrittweise treten die einzelnen Bestimmungen der Verordnung in Kraft. Ab 2. August 2026 gelten unter anderem weitere Transparenzpflichten, die auch für Tourismusbetriebe relevant sein können.
Die Österreich Werbung hat dazu einen praxisnahen Leitfaden veröffentlicht.
Nachfolgend findet ihr die wichtigsten Punkte in kompakter Form.
Betrifft das meinen Betrieb?
Wenn ihr KI beispielsweise für eure Website, Social Media, Newsletter, E-Mails, Werbemittel oder Chatbots einsetzt, solltet ihr euch mit den neuen Vorgaben vertraut machen.
Ob eine Kennzeichnung erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Anwendungsfall ab. Nicht jeder Einsatz von KI löst automatisch eine Kennzeichnungspflicht aus.
Wann muss gekennzeichnet werden?
Eine Kennzeichnung ist insbesondere dann erforderlich, wenn mithilfe von KI realistisch wirkende Bilder, Videos oder Audiodateien erstellt oder wesentlich verändert werden und diese von Betrachterinnen und Betrachtern für echt gehalten werden könnten.
Beispiele aus dem touristischen Alltag:
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Ein Sommerfoto wird mithilfe von KI in eine Winterlandschaft umgewandelt.
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Eine Unterkunft oder ein Hotelzimmer wird vollständig mit KI generiert.
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Eine täuschend echte Person wird als Testimonial erstellt.
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Ein realistisches Video zeigt Szenen, die tatsächlich nie stattgefunden haben.
Wann ist keine Kennzeichnung erforderlich?
Nicht jede Bearbeitung eines Bildes oder Videos fällt unter die Transparenzpflichten.
In der Regel ist keine Kennzeichnung erforderlich, wenn lediglich übliche Bildbearbeitungen vorgenommen werden, beispielsweise:
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Helligkeits- oder Farbkorrekturen
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Zuschneiden von Bildern
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Schärfen oder Entrauschen
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Entfernen roter Augen
Auch offensichtlich künstliche Illustrationen oder Fantasiegrafiken müssen in der Regel nicht gekennzeichnet werden, da sie nicht den Eindruck vermitteln, reale Inhalte darzustellen.
Wie sieht es bei KI-generierten Texten aus?
Bei KI generierten Texten, wie etwa für Websites, Newsletter, Social Media oder E-Mails – besteht in der Regel keine Kennzeichnungspflicht, sofern die Inhalte vor der Veröffentlichung von einer Person geprüft werden und diese die inhaltliche Verantwortung übernimmt.
Was gilt für Chatbots?
Wer auf seiner Website oder in anderen digitalen Anwendungen einen KI-gestützten Chatbot oder Assistenten einsetzt, muss Nutzerinnen und Nutzer darüber informieren, dass sie mit einer KI interagieren.
Wie kann ich das einfach einschätzen?
Eine erste Orientierung bieten folgende Fragen:
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Wurde der Inhalt mithilfe von KI erstellt oder wesentlich verändert?
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Könnte eine durchschnittliche Person den Inhalt für echt halten?
Treffen beide Punkte zu, sollte geprüft werden, ob eine Kennzeichnung erforderlich ist.
Der AI Act ist nicht alles
Der EU AI Act bildet den rechtlichen Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Je nach Anwendungsfall können darüber hinaus weitere gesetzliche Vorgaben relevant sein – etwa aus dem Datenschutz-, Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrecht. Auch die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform oder des verwendeten KI-Tools sollten beachtet werden.
Fazit
Künstliche Intelligenz bietet viele Chancen und wird künftig weiter an Bedeutung gewinnen. Gleichzeitig ist es wichtig, sich mit den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen und KI verantwortungsvoll einzusetzen.
Der Leitfaden der Österreich Werbung bietet dazu einen guten Überblick und hilft dabei, die neuen Transparenzpflichten besser einzuordnen. Wir empfehlen daher, sich mit den neuen Regelungen vertraut zu machen und diese bei zukünftigen KI-Anwendungen mitzudenken.
Hinweis
Dieser Beitrag dient als allgemeine Orientierung und fasst die aus unserer Sicht wichtigsten Inhalte des Leitfadens der Österreich Werbung zusammen. Er stellt keine rechtsverbindliche Auskunft oder Rechtsberatung dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Je nach Anwendungsfall können weitere gesetzliche Bestimmungen oder individuelle Umstände zu berücksichtigen sein. Bei konkreten rechtlichen Fragestellungen empfehlen wir, eine entsprechend qualifizierte Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.